Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Erwin Unger Gartenbau, Hutweide Nb., 1-7, 7151 Wallern und
Erwin Unger Gartenbaubetrieb GmbH, Schlachthausgasse 45, 7151 Wallern
Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Jungpflanzen und Blumen unterliegen den nachstehenden Bedingungen, die jeder Besteller spätestens durch Erteilung eines Auftrages anerkennt. Andere Bedingungen gelten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer sagt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung die Lieferung zu, jedoch spätestens durch stillschweigende Lieferung aufgrund einer Bestellung bekommt der Liefervertrag Gültigkeit.
1. Preise
Alle angeführten Preise sind Nettopreise, falls dies nicht ausdrücklich auf der Bestellung anders vermerkt ist. Sie umfassen den reinen Warenwert ohne event.
Einfuhrzölle, Transportversicherungen und Steuern. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Alle Angebote sind
freibleibend. Frühere Preise verlieren durch Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Der Verkäufer kann für eventuelle Sonderleistungen wie Zustellung von
Kleinmengen, Sonderbehandlungen der Jungpflanzen oder andere Dienstleistungen Zuschläge in Rechnung stellen.
Die Preise gelten frei Bestimmungsort oder vereinbarter Abladestelle zugestellt durch den Verkäufer. Eventuelle Sonderwünsche bezüglich Sorten, Topfgröße oder Verpackung können nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer und bei entsprechend großer Menge berücksichtigt werden.
2. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt durch den Verkäufer. Falls über die Lieferung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, ist der Verkäufer berechtigt, den Versand auf die ihm geeignetste Art und Weise vorzunehmen. Sollten außergewöhnliche Ereignisse (Verkehrsvorfälle, Unwetter, und andere), die sich dem Einfluss und der Verantwortung des Lieferanten entziehen, eine ordnungsgemäße Anlieferung verhindern, ist der Käufer nicht verpflichtet für Ersatz zu sorgen.
Falls ein Liefertermin (Lieferwoche) vereinbart worden ist, wird der Verkäufer diesen Termin nach Möglichkeit einhalten.
Der Liefertermin kann durch witterungsbedingte Wachstumsbeeinflussung um mehrere Tage über- oder unterschritten werden. Sollte auf Wunsch des Käufers die Ware vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin abgenommen werden, geht das Risiko für etwaige Qualitätsmängel zu Lasten des Käufers.
Wenn der Käufer selbst für den Transport sorgt, muss vor der Abholung eine Kontrolle hinsichtlich Beanstandungen der Ware durch den Käufer durchgeführt
werden.
3. Leergut:
Die Pflanzen werden zum größten Teil in stapelbaren, betriebseigenen PVC-Kisten geliefert, die unser Eigentum bleiben. Verlorengegangenes Leergut wird nach Ablauf der Liefersaison zum Selbstkostenpreis berechnet. Das Leergut ist frei von Erde sowie Pflanzenresten und Ungeziefer an einem frei zugänglichen festen Platz zum Abholen bereitzuhalten. Sind die Kisten auf Paletten geliefert worden, ist das Leergut wieder in der gleichen Weise palettiert bereitzuhalten.
Das Leergut darf vom Käufer nicht in Gebrauch genommen werden. Sollte dies der Fall sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Kisten in Rechnung zu stellen oder eine
Leihgebühr zu verlangen.
4. Zahlung:
Alle Rechnungen sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachverrechnet.
Bei Zahlungsverzug werden vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Eventuell anfallende Spesen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
5. Reklamationen:
Reklamationen betreffend die Qualität, sowie der angelieferten Menge der Jungpflanzen müssen sofort bei der Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei Falschlieferung, Unvollständigkeit oder Mängel unserer Lieferung können wir vorerst nach unserer Wahl Ersatz liefern.
Ist ein Ersatz oder eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar oder von uns abgelehnt, kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag
verlangen. Eine Haftung des Verkäufers für eine etwaige Infektion von Tomatenjungpflanzen mit bakterieller oder viraler Tomatenwelke wird sowohl hinsichtlich einer Gewährleistung wie auch eines Schadenersatzes in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Der Käufer erklärt sich mit dieser Haftungsfreizeichnung des Verkäufers ausdrücklich einverstanden. Der Verkäufer haftet für keine entstehenden Ertragseinbußen oder Folgeschäden.
6. Lieferpflicht:
Durch höhere Gewalt, z. B. Frost-, Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden, oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse oder durch Misslingen der
Kulturen, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, wird der Verkäufer von der Lieferpflicht entbunden. Dies erstreckt sich auch auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht von Jungpflanzen. Falls die Lieferung einer bestimmten Sorte nicht möglich sein sollte, hat der Verkäufer das Recht, eine weitgehend gleichwertige Sorte zu liefern oder den Auftrag zu stornieren.
Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer sind nicht möglich. Ersatzansprüche aufgrund von Falschlieferungen oder Misslingen der Kultur bzw. Sortenverwechslungen können nur bis zum Prozentsatz des entstandenen Schadens bzw. Ausfalls erfüllt werden, die der falsch gelieferten
Pflanzenmenge entsprechen und können den Kaufpreis der falsch gelieferten Pflanzen nicht übersteigen. Sollte der Käufer den Auftrag nach erfolgter Aussaat annullieren, hat der Verkäufer das Recht den vollen Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
7. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist das für Wallern zuständige Gericht (Bezirksgericht Neusiedl am See).
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
Erwin Unger Gartenbaubetrieb GmbH, Schlachthausgasse 45, 7151 Wallern
Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Jungpflanzen und Blumen unterliegen den nachstehenden Bedingungen, die jeder Besteller spätestens durch Erteilung eines Auftrages anerkennt. Andere Bedingungen gelten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer sagt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung die Lieferung zu, jedoch spätestens durch stillschweigende Lieferung aufgrund einer Bestellung bekommt der Liefervertrag Gültigkeit.
1. Preise
Alle angeführten Preise sind Nettopreise, falls dies nicht ausdrücklich auf der Bestellung anders vermerkt ist. Sie umfassen den reinen Warenwert ohne event.
Einfuhrzölle, Transportversicherungen und Steuern. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Alle Angebote sind
freibleibend. Frühere Preise verlieren durch Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Der Verkäufer kann für eventuelle Sonderleistungen wie Zustellung von
Kleinmengen, Sonderbehandlungen der Jungpflanzen oder andere Dienstleistungen Zuschläge in Rechnung stellen.
Die Preise gelten frei Bestimmungsort oder vereinbarter Abladestelle zugestellt durch den Verkäufer. Eventuelle Sonderwünsche bezüglich Sorten, Topfgröße oder Verpackung können nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer und bei entsprechend großer Menge berücksichtigt werden.
2. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt durch den Verkäufer. Falls über die Lieferung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, ist der Verkäufer berechtigt, den Versand auf die ihm geeignetste Art und Weise vorzunehmen. Sollten außergewöhnliche Ereignisse (Verkehrsvorfälle, Unwetter, und andere), die sich dem Einfluss und der Verantwortung des Lieferanten entziehen, eine ordnungsgemäße Anlieferung verhindern, ist der Käufer nicht verpflichtet für Ersatz zu sorgen.
Falls ein Liefertermin (Lieferwoche) vereinbart worden ist, wird der Verkäufer diesen Termin nach Möglichkeit einhalten.
Der Liefertermin kann durch witterungsbedingte Wachstumsbeeinflussung um mehrere Tage über- oder unterschritten werden. Sollte auf Wunsch des Käufers die Ware vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin abgenommen werden, geht das Risiko für etwaige Qualitätsmängel zu Lasten des Käufers.
Wenn der Käufer selbst für den Transport sorgt, muss vor der Abholung eine Kontrolle hinsichtlich Beanstandungen der Ware durch den Käufer durchgeführt
werden.
3. Leergut:
Die Pflanzen werden zum größten Teil in stapelbaren, betriebseigenen PVC-Kisten geliefert, die unser Eigentum bleiben. Verlorengegangenes Leergut wird nach Ablauf der Liefersaison zum Selbstkostenpreis berechnet. Das Leergut ist frei von Erde sowie Pflanzenresten und Ungeziefer an einem frei zugänglichen festen Platz zum Abholen bereitzuhalten. Sind die Kisten auf Paletten geliefert worden, ist das Leergut wieder in der gleichen Weise palettiert bereitzuhalten.
Das Leergut darf vom Käufer nicht in Gebrauch genommen werden. Sollte dies der Fall sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Kisten in Rechnung zu stellen oder eine
Leihgebühr zu verlangen.
4. Zahlung:
Alle Rechnungen sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachverrechnet.
Bei Zahlungsverzug werden vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Eventuell anfallende Spesen können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
5. Reklamationen:
Reklamationen betreffend die Qualität, sowie der angelieferten Menge der Jungpflanzen müssen sofort bei der Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Bei Falschlieferung, Unvollständigkeit oder Mängel unserer Lieferung können wir vorerst nach unserer Wahl Ersatz liefern.
Ist ein Ersatz oder eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar oder von uns abgelehnt, kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag
verlangen. Eine Haftung des Verkäufers für eine etwaige Infektion von Tomatenjungpflanzen mit bakterieller oder viraler Tomatenwelke wird sowohl hinsichtlich einer Gewährleistung wie auch eines Schadenersatzes in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Der Käufer erklärt sich mit dieser Haftungsfreizeichnung des Verkäufers ausdrücklich einverstanden. Der Verkäufer haftet für keine entstehenden Ertragseinbußen oder Folgeschäden.
6. Lieferpflicht:
Durch höhere Gewalt, z. B. Frost-, Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden, oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse oder durch Misslingen der
Kulturen, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, wird der Verkäufer von der Lieferpflicht entbunden. Dies erstreckt sich auch auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht von Jungpflanzen. Falls die Lieferung einer bestimmten Sorte nicht möglich sein sollte, hat der Verkäufer das Recht, eine weitgehend gleichwertige Sorte zu liefern oder den Auftrag zu stornieren.
Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer sind nicht möglich. Ersatzansprüche aufgrund von Falschlieferungen oder Misslingen der Kultur bzw. Sortenverwechslungen können nur bis zum Prozentsatz des entstandenen Schadens bzw. Ausfalls erfüllt werden, die der falsch gelieferten
Pflanzenmenge entsprechen und können den Kaufpreis der falsch gelieferten Pflanzen nicht übersteigen. Sollte der Käufer den Auftrag nach erfolgter Aussaat annullieren, hat der Verkäufer das Recht den vollen Kaufpreis in Rechnung zu stellen.
7. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist das für Wallern zuständige Gericht (Bezirksgericht Neusiedl am See).
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.